Ratgeber
Handwerkerkosten von der Steuer absetzen – bis zu 1.200 Euro zurück
Viele wissen es nicht: Du kannst 20 % der Arbeitskosten für Handwerker direkt von deiner Steuerschuld abziehen. Nicht vom Einkommen – von der Steuer. Das sind bis zu 1.200 Euro im Jahr, die du einfach zurückbekommst. Wenn du es richtig machst.
So rechnest du
Beispiel: Badezimmer renovieren lassen
Voraussetzung: Zahlung per Überweisung. Materialkosten müssen auf der Rechnung getrennt stehen.
Was du absetzen kannst – und was nicht
Absetzbar
Nicht absetzbar
Die 4 Regeln, die du einhalten musst
Nur per Überweisung zahlen
Barzahlung ist nicht absetzbar – das Finanzamt will einen Kontoauszug als Nachweis. Auch bei kleinen Beträgen.
Material und Arbeit getrennt auf der Rechnung
Steht alles in einer Summe, kann das Finanzamt die Absetzung verweigern. Bitte den Handwerker um getrennte Ausweisung.
Nur in selbst genutzter Immobilie
Die Wohnung oder das Haus muss dein eigener Haushalt sein. Vermietete Objekte laufen über Werbungskosten (Anlage V), nicht über § 35a EStG.
Maximal 6.000 € Arbeitskosten (= 1.200 € Abzug)
Die 20 % gelten nur bis 6.000 € Arbeitskosten pro Jahr. Alles darüber bringt keinen zusätzlichen Vorteil. Bei großen Projekten: Arbeit auf zwei Kalenderjahre aufteilen.
Häufige Fragen
Wie viel Handwerkerkosten kann ich von der Steuer absetzen?▼
Kann ich Materialkosten auch absetzen?▼
Was passiert wenn ich bar bezahle?▼
Gilt das auch für Mieter?▼
Wo trage ich Handwerkerkosten in der Steuererklärung ein?▼
Was kostet die Arbeit in deiner Stadt?
Auf jeder Preisseite findest du ein konkretes Steuer-Rechenbeispiel für dein Gewerk und deine Stadt.
