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Ratgeber

Handwerkerkosten von der Steuer absetzen – bis zu 1.200 Euro zurück

Viele wissen es nicht: Du kannst 20 % der Arbeitskosten für Handwerker direkt von deiner Steuerschuld abziehen. Nicht vom Einkommen – von der Steuer. Das sind bis zu 1.200 Euro im Jahr, die du einfach zurückbekommst. Wenn du es richtig machst.

So rechnest du

Beispiel: Badezimmer renovieren lassen

Rechnung gesamt8.500 €
davon Material–3.400 € (nicht absetzbar)
davon Arbeitskosten5.100 €
20 % der Arbeitskosten1.020 €
Deine Steuerersparnis1.020 €

Voraussetzung: Zahlung per Überweisung. Materialkosten müssen auf der Rechnung getrennt stehen.

Was du absetzen kannst – und was nicht

Absetzbar

+Arbeitskosten (Stundenlohn)
+Anfahrtskosten
+Maschinenkosten
+Entsorgungskosten (Arbeitsanteil)
+Wartung & Reparatur von Heizung
+Schornsteinfeger
+Malerarbeiten, Tapezieren
+Gartenarbeiten durch Fachbetrieb

Nicht absetzbar

Materialkosten
Neubau-Maßnahmen (Erstbezug)
Arbeiten in Büro/Gewerberäumen
Barzahlungen (auch mit Rechnung)
Gutachter-Kosten
Architekten-Honorare
Eigenleistung

Die 4 Regeln, die du einhalten musst

1

Nur per Überweisung zahlen

Barzahlung ist nicht absetzbar – das Finanzamt will einen Kontoauszug als Nachweis. Auch bei kleinen Beträgen.

2

Material und Arbeit getrennt auf der Rechnung

Steht alles in einer Summe, kann das Finanzamt die Absetzung verweigern. Bitte den Handwerker um getrennte Ausweisung.

3

Nur in selbst genutzter Immobilie

Die Wohnung oder das Haus muss dein eigener Haushalt sein. Vermietete Objekte laufen über Werbungskosten (Anlage V), nicht über § 35a EStG.

4

Maximal 6.000 € Arbeitskosten (= 1.200 € Abzug)

Die 20 % gelten nur bis 6.000 € Arbeitskosten pro Jahr. Alles darüber bringt keinen zusätzlichen Vorteil. Bei großen Projekten: Arbeit auf zwei Kalenderjahre aufteilen.

Häufige Fragen

Wie viel Handwerkerkosten kann ich von der Steuer absetzen?
20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 € pro Jahr. Materialkosten zählen nicht. Der Betrag wird direkt von der Steuerschuld abgezogen, nicht vom zu versteuernden Einkommen.
Kann ich Materialkosten auch absetzen?
Nein. Nur die reinen Arbeitskosten (Lohn, Anfahrt, Maschinenkosten) sind absetzbar. Deshalb ist es wichtig, dass Material und Arbeit auf der Rechnung getrennt stehen.
Was passiert wenn ich bar bezahle?
Barzahlung kann nicht abgesetzt werden – auch nicht mit Rechnung. Das Finanzamt verlangt einen Überweisungsbeleg. Diese Regelung soll Schwarzarbeit bekämpfen.
Gilt das auch für Mieter?
Ja. Mieter können Handwerkerleistungen in ihrer Mietwohnung absetzen. Auch anteilige Handwerkerkosten aus der Nebenkostenabrechnung (z.B. Hausmeister, Gartenpflege) sind absetzbar.
Wo trage ich Handwerkerkosten in der Steuererklärung ein?
In der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen, Zeile 6 (Handwerkerleistungen). Bei ELSTER: Sonstige Angaben > Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.

Was kostet die Arbeit in deiner Stadt?

Auf jeder Preisseite findest du ein konkretes Steuer-Rechenbeispiel für dein Gewerk und deine Stadt.